Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Baurechtsamt
Beschreibung
Unter dem Dach des Baurechtsamtes sind die Aufgaben und Dienstleistungen rund ums Bauen zusammengefasst.
Wir beraten Bauherren, Planer und Gemeinden und prüfen Bauvorhaben. Damit gewährleisten wir eine geordnete bauliche Entwicklung.
Weitere wichtige Anliegen sind uns der Denkmalschutz, das Schornsteinfegerwesen sowie die Landeswohnraumförderung.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Leistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauleitpläne online einsehen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Einsichtnahme in archivierte Bauakte beantragen
Formulare und Onlinedienste
-
Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren (PDF)
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF)
- Anleitung zur Antragstellung über das Portal "Digitale Baugenehmigung" (ViBa BW)
-
Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
-
Baubeschreibung (PDF)
-
Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF)
-
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (PDF)
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO
-
Einsichtnahme in archivierte Bauakten beantragen
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
-
Kenntnisgabeverfahren (PDF)
-
Lageplan - schriftlicher Teil (PDF)
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen (PDF)
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO