Vormerkung für unsere Kindergärten

Die Betreuungsplätze der KiTa Einrichtungen in der Gemeinde Rust werden zentral vergeben.

Um einen Betreuungsplatz in einer Krippe (für Kinder von einem bis drei Jahren) oder Kita (für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt) zu erhalten, ist eine Online-Vormerkung notwendig.

Nach Zuteilung des Betreuungsplatzes erhalten Sie eine Information von der jeweiligen Leitung bzw. dem Träger der Einrichtung.

Bitte nutzen Sie zur Vormerkung folgenden Button, um zur zentralen Vormerkung zu gelangen.

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Gemeinde Rust sind:

Melanie Schindler

Stellvertretende Leitung Haupt- und Personalamt

Sachgebiet Personal

Gebäude Rathaus
Raum 00.01
Vanessa Tekic

Soziales, Kinder und Jugend

Gebäude Rathaus
Raum 01.01
Banner in Grün- und Blautönen. Text: "Zum Bildungs- und Betreuungsfinder", darunter orangener Pfeil, der auf ein Tablett zeigt, auf dem eine Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger den Inhalt bedient

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Vormerkung

Schritt 1 - Registrieren

Registrieren Sie sich mit einer gültigen E-Mail-Adresse sowie Ihrem Vor- und Nachnamen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail.
(Prüfen sie ggf. Ihren Spam-Ordner)

Mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort können Sie sich im Vormerksystem anmelden.

Schritt 2 - Vormerkung anlegen

Geben Sie die notwendingen Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind ein.

Wählen Sie bis zu drei Kindergarteneinrichtungen aus, bei denen Sie Ihr Kind in die Vormerksliste aufnehmen lassen möchten.
Hierbei können Sie auch die gewünschte Betreuungszeit (wie ganztags, verlängerte Öffnungszeiten, Halbtags- oder Regelbetreuung) angeben.

Speichern Sie den Fragebogen. Damit ist Ihre Vormerkung registriert.
Die zentrale Vergabestelle wird Ihre Angaben prüfen und an die von Ihnen gewählten Wunscheinrichtungen weiterleiten. Die von Ihnen genannten Einrichtungen erhalten dann eine Meldung, dass eine Vomerkung vorliegt.

Schritt 3 - Besonderheiten beachten

In bestimmten Fällen sind zusätzliche Angaben oder Vormerkungen erforderlich. Bitte beachten Sie den Hinweis unten.

Hinweis: Zwei Vormerkungen erforderlich

Wird Ihr Kind während eines Kita-Jahres 3 Jahre alt, benötigen Sie zwei Vormerkungen.

  • Eine Vormerkung für die Krippenbetreuung
  • Eine Vormerkung für die Kindergartenbetreuung

Bei Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an kitaservice@rust.de

Häufige Fragen und Antworten zur Vormerkung

Welche verschiedenen Einrichtungen gibt es?

Derzeit werden in unserer Gemeinde rund 250 Kinder im Alter ab eins bis sechs Jahren in den Einrichtungen Elzwiesen Kindergarten, Katholische Kindertageseinrichtung St. Michael und der KiTa Rheinpiraten betreut.

Welche Betreuungszeiten und Gebühren werden angeboten?

Vormerkung - Voraussetzungen und Zeitpunkt

Ich möchte demnächst nach Rust umziehen. Kann ich mein Kind bereits jetzt vormerken?

Wenn Ihr Umzugstermin kurz bevorsteht, können Sie eine Vormerkung erstellen.
Bitte geben Sie dazu Ihre aktuelle Adresse im Hinweisfeld an und füllen Sie bei der Kita-Online-Vormerkung Ihres Kindes die Felder zum Umzug aus. Geben Sie dabei Ihre zukünftige Ruster Adresse an. Wichtig: Sie müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Kindergarten bereits in Rust gemeldet sein.

Mein Kind ist noch nicht geboren. 

Nein. Eine Vormerkung kann frühestens ab dem Zeitpunkt der Geburt erstellt werden.

Anzahl und Art der Vormerkungen

Wie viele Vormerkungen kann ich erstellen?

Wenn Sie für Ihr Kind im gleichen Kita-Jahr einen Krippenplatz und einen Platz ab dem dritten Geburtstag benötigen, müssen Sie zwei Vormerkungen erstellen. Ansonsten erstellen Sie bitte nur eine Vormerkung für den gleichen Betreuunszeitraum.
Wenn Sie trotzdem mehrere Vormerkungen erstellen, werden wir nur die neueste berücksichtigen und die anderen löschen.

Mein Kind wird momentan in einer U3-Einrichtung (z.B. Krippe) betreut. Zum 3. Geburtstag benötige ich einen Kita-Platz. Muss ich mein Kind vormerken lassen?

Ja. Sie müssen eine Vormerkung für den 3. Geburtstag erstellen, da die Betreuung in der Krippe mit dem 3. Geburtstag endet und Ihr Kind ab diesem Zeitpunkt in eine andere Gruppe wechseln wird.

Wie viele Betreuungseinrichtungen kann ich als Wunsch angeben?

Sie können bis zu drei Wunscheinrichtungen auswählen.
Bitte wählen Sie alle drei Einrichtungen in der Reihenfolge Ihrer Priorität aus.

Was passiert, wenn in den gewünschten Einrichtungen kein Platz frei ist?

Sollte in keiner der gewünschten Einrichtungen ein Platz zur Verfügung stehen, würden wir Sie bitten, Kontakt mit der Zentralen Vergabestelle des Rathauses aufzunehmen. 
Gemeinsam mit den Einrichtungen werden wir versuchen, einen geeigneten Platz für Sie zu finden.

Ich habe mehrere Kinder. Wie merke ich diese vor?

Sie müssen jedes Kind einzeln vormerken. Dafür müssen Sie sich als Eltern/Sorgeberechtigte aber nur einmal registrieren.

Erhalten die Einrichtungen Informationen darüber, dass mein Kind vorgemerkt ist?

Ja, die Leitungen der Betreuungseinrichtungen sehen Ihren Wunsch in unserem Verwaltungsprogramm.
Wenn ein Platz verfügbar ist und eine Aufnahme möglich, nehmen die Leiter*innen direkt mit Ihnen Kontakt auf.

Sollte ich die Betreuungseinrichtungen vorab besuchen?

Eine Vormerkung über das Kita-Online-Vormerkungssystem ist notwendig und reicht grundsäztlich aus. Die Einrichtungen bieten jedoch häufig einen Infotag zur Vorstellung ihrer Konzepte an. Ein Besuch ist empfehlenswert, da Sie sich so persönlich einen Eindruck verschaffen können.

Mein Kind benötigt einen besonderen Förderbedarf. Wie kann ich das mitteilen?

In der Vormerkung können Sie im Feld "Bemerkungen" Informationen zum Förderbedarf notieren. Sie können auch direkt mit der Wunscheinrichtung Kontakt aufnehmen und die genauen Einzhelheiten besprechen.

Erhalte ich eine Bestätigung für die Erstellung der Vormerkung?

Nach der Eintragung und Speicherung Ihrer Vormerkung erhalten Sie eine E-Mail als Bestätigung, dass die Eintragung erfolgreich war.

Kann ich meine Angaben und Daten ändern?

Nein, Sie können nach der Speicherung und somit Übermittlung an die Vergabestelle Ihre Daten nicht mehr selbständig ändern. Sollte eine Änderung notwendig sein, setzten Sie sich bitte mit der Zentralen Vergabestelle des Rahauses in Verbindung.