Mietpreisgebundene Wohnungen

Ab dem 01.08.2027 werden insgesamt 31 mietpreisgebundene Wohnungen in der Ritterstraße untervermietet.

Die Vermietung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landeswohnraumförderungsgesetztes Baden-Württemberg (LWoFG), weswegen ein Wohnberechtigungsschein (WBS) für die Anmietung zwingend erforderlich ist. Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zum WBS erhalten Sie beim Bürgeramt Ihrer Wohnsitzgemeinde.