Förderung energetischer Maßnahmen durch die Gemeinde Rust

Die Gemeinde Rust möchte mit der Gewährung der Zuschüsse die rationelle Energieverwendung und die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördern, um so die umweltbelastenden Emissionen zu vermindern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

gezeichnetes Sparschwein, in das eine Hand eine Münze wirft, links daneben liegen mehrere Münzstapel
©pixabay_Smiln32

Die Gemeinde Rust möchte mit der Gewährung der Zuschüsse die rationelle Energieverwendung und die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördern, um so die umweltbelastenden Emissionen zu vermindern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Fotocollage. Links im Bild Shilouetten von Windrädern vor einem Sonnenuntergang, rechts Solarpanels
©pixabay_seagul

Der Antrag muss vor Errichtung der Anlage / dem Kauf beim Umweltamt eingegangen sein. Dem Antrag ist ein Angebot der zu fördernde Maßnahme beizulegen, damit Fördermittel hierfür reserviert werden können.
Die reservierten Mittel müssen innerhalb von sechs Monaten ab Antragsstellung abgerufen werden. Die Bearbeitung und Vergabe der Zuschüsse erfolgen in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen.

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07822/8645-36 gerne zur Verfügung. Förderanträge werden bei der Gemeinde Rust, Umweltamt, Fr. Lang, Allmendweg 5, 77977 Rust bearbeitet.

 
Die detaillierten Richtlinien zur Förderung können Sie auch online einsehen.

(Erstellt am 27. Oktober 2026)