Ab dem 2. bis zum 30. November 2020 sind gastronomische Betriebe aufgrund der neuen Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie geschlossen. Das betrifft ebenfalls Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Die entsprechende Corona-Verordnung finden Sie hier.
Einige der Betriebe bieten einen Abhol- und/oder Bringdienst an. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim gastronomischen Betrieb ob und welche Services angeboten werden.