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Leistungen

Regelaltersrente beantragen

Einen Anspruch auf Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze haben:

  • Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben.
  • Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren.

Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.

Für die Wartezeit berücksichtigt werden:

  • Beitragszeiten, zum Beispiel:
    • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.
    • Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch:
      • Monate, in denen Sie beispielsweise Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben,
      • Monate zwischen Januar 2005 bis Dezember 2010, in denen Sie Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
      • Freiwillige Beiträge
      • Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb beziehungsweise drei Lebensjahre.
      • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
      • Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben.
  • Ersatzzeiten: beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
  • Bei Ehescheidung: anrechenbare Monate aus einem Versorgungsausgleich.
  • Anrechenbare Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Anrechenbare Monate für versicherungsfreie Minijobs.

Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.

Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.

Zuständige Stelle

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • die ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen beziehungsweise Versichertenberater der DRV
Haupt- und Personalamt [Gemeinde Rust]

Persönlicher Kontakt

Stephanie Zürn

Bürgerbüro

Gebäude Rathaus
Raum 00.13

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben:

  • die Regelaltersgrenze erreicht und
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt und
  • den Rentenantrag gestellt.

Verfahrensablauf

Den Rentenantrag können Sie persönlich, online oder schriftlich stellen.

Wenn Sie den Bescheid in elektronischer Form erhalten wollen, müssen Sie zuvor eine Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen. Das können Sie über die Online-Dienste der DRV mit Registrierung vornehmen.

Persönlicher Rentenantrag:

  • Vereinbaren Sie mit der Rentenstelle (Rathaus) Ihres Wohnsitzes oder mit der DRV einen persönlichen Termin.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Sozialversicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen.
  • Je nach Verfügbarkeit freier Termine und der voraussichtlichen Beratungsdauer erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • Buchen Sie Ihren Wunschtermin. Per E-Mail erfahren Sie, was Sie zur Beratung benötigen und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten.
  • Bei Ihrem Termin wird Ihr Rentenantrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Ihr Rentenversicherungsträger prüft Ihren Rentenantrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV oder per De-Mail Ihren Rentenbescheid.

Online-Antrag:

  • Sie können Ihren Rentenantrag auch selbst online ausfüllen und absenden.
  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Klicken Sie auf der Seite oben rechts auf den Button „Online-Dienste“.
  • Füllen Sie die Fragen Ihres Antrages vollständig aus.
  • Wenn Sie alle erforderlichen Fragen beantwortet haben, erscheint die Schaltfläche "Daten senden". Mit einem Klick darauf wird Ihr Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt.
  • Eine Zusammenfassung Ihrer Fragen und Antworten wird Ihnen abschließend als PDF-Dokument bereitgestellt.
    • Hinweis: Haben Sie einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine Signaturkarte mit elektronischer Unterschriftsfunktion, ist das komplett über das Internet möglich. Ansonsten schicken Sie noch das Unterschriftenblatt per Post nach.
  • Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger bearbeitet Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV oder per De-Mail Ihren Rentenbescheid.

Schriftlicher Rentenantrag:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter.
    • Hinweis: Sie können das Antragsformular auch persönlich bei Auskunfts-­ und Beratungsstellen, in den Gemeinden oder Versicherungsämtern abholen.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie Ihren Rentenantrag per Post an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
  • Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger prüft Ihren Rentenantrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV oder per De-Mail Ihren Rentenbescheid.

Fristen

Antragstellung: Sie sollten den Rentenantrag nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch),
  • Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern – wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner),
  • Nachweise über Berufsausbildungen,
  • Alle Versicherungsunterlagen für rentenrechtliche Zeiten, die noch fehlen (beispielsweise Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit).
  • Wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle und
  • wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Rentenantrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde.

Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen normale Kopien aus.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel bis zu 3 Monate

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

  • § 35 Regelaltersrente
  • § 235 Regelaltersrente

Freigabevermerk

01.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg