Bachabschlag 2026

bzw. aktuelle Niederwaaser- & Trockenphase nutzen für Instandsetzungsarbeiten

Der Bachabschlag in diesem Jahr wird in der Zeit vom 19. bis 26. September 2026 stattfinden.

Durch die derzeit anhaltende Trockenheit möchten wir Sie bitten, die Phase des Niederwassers für eventuelle Instandsetzungsarbeiten zu nutzen und an Bachmauern oder Böschungen Revisionsarbeiten durchzuführen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin:

An öffentlichen Gewässern dürfen grundsätzlich keine Veränderungen im Uferbereich ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Gemarkungsgemeinde vorgenommen werden. Der Eingriff an öffentlichen Gewässern ist verboten.

Weiterhin ist es verboten:

  • jeglichen Unrat/Abfall in das Gewässer (Bauschutt, Mähgut, Baumschnitt, Kadaver, Bauschutt, Gartenabfälle, Heckenschnittgut usw.) in das Wasser einzubringen
  • pflanzliche Abfälle zu verbrennen sowie das Ablagern von Gartenabfällen (Kompost) im Gewässerrandstreifen
  • Schutz- oder Gerätehütten jeglicher Größe im Gewässerrandstreifen zu erstellen

Bei Verstoß wird dies als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftatbestand gewertet.

Auf den im Wassergesetz von Baden-Württemberg vom 01. Januar 1999 verankerten Gewässerschutzstreifen in einer Breite von 10 Metern im Außenbereich wird ausdrücklich hingewiesen.

In diesen Gewässerrandstreifen sind verboten:

  • der Umbruch von Dauergrünland
  • der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind
(Erstellt am 13. Juli 2026)