Verlängerung Allgemeinverfügung wegen akuter Waldbrandgefahr
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit verlängert das Landratsamt Ortenaukreis die Sperrung der öffentlichen Grill- & Feuerstellen.
Die Allgemeinverfügung gilt vom 01. bis einschließlich 30. September 2026 und schränkt das Verhalten im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald ein, um die Gefahr von Waldbränden zu reduzieren. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung vorhandener öffentlicher Feuer- und Grillstellen im Wald, einschließlich mitgebrachter Grills (auch Elektro/Gas), ausdrücklich untersagt ist. Wir weisen außerdem darauf hin, dass vom 01. März bis 31. Oktober ein generelles Rauchverbot gilt. Verstöße werden ordnungsrechtlich verfolgt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe zum Schutz unserer Wälder.
