Leistungen
Nachbarrecht
Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die benachbarte Lage von Grundstücken und die deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen einschränken.
Zuständige Stelle
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Haupt- und Personalamt [Gemeinde Rust]
Persönlicher Kontakt
Petra Engelmann
Leitung Haupt- und Personalamt
Telefon (0 78 22) 86 45-15
E-Mail p.engelmann@rust.de
Gebäude Rathaus
Raum 00.02
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise
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Vertiefende Informationen
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
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