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Leistungen

Grundsteuerveranlagung

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist der Einheitswert, den das Finanzamt für das Grundstück festsetzt. Die Gemeinde legt die Hebesätze für die Grundsteuer in der Haushaltssatzung fest.
Es wird unterschieden zwischen
• Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
• Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.

Die Steuer wird jährlich erhoben.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

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Rechnungsamt [Gemeinde Rust]

Persönlicher Kontakt

Katja Flink

Steueramt

Gebäude Rathaus
Raum 01.02

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

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