Dienstleistungen A - Z

Leistungen

Grundbucheinsichtsstelle

Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie daraus erhalten:

Abschrift/Kopie (wenn das Grundbuch noch in Papierform geführt wird)
Ausdruck oder Abdruck (wenn das Grundbuch maschinell geführt wird)

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

berechtigtes Interesse

Verfahrensablauf

-

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass
wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf

Kosten

einfache/unbeglaubigte Abschrift/Kopie oder Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 10,00
beglaubigte Abschrift/Kopie oder amtlicher Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 20,00

Bearbeitungsdauer

-

Hinweise

-

Vertiefende Informationen

-

Rechtsgrundlage

-

Freigabevermerk

-