Leistungen
Grundbucheinsichtsstelle
Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie daraus erhalten:
Abschrift/Kopie (wenn das Grundbuch noch in Papierform geführt wird)
Ausdruck oder Abdruck (wenn das Grundbuch maschinell geführt wird)
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
berechtigtes Interesse
Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf
Kosten
einfache/unbeglaubigte Abschrift/Kopie oder Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 10,00
beglaubigte Abschrift/Kopie oder amtlicher Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 20,00
Bearbeitungsdauer
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Hinweise
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Vertiefende Informationen
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
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