Dienstleistungen A - Z

Leistungen

Grundbucheinsichtsstelle

Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie daraus erhalten:

Abschrift/Kopie (wenn das Grundbuch noch in Papierform geführt wird)
Ausdruck oder Abdruck (wenn das Grundbuch maschinell geführt wird)

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

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Haupt- und Personalamt [Gemeinde Rust]

Persönlicher Kontakt

Petra Engelmann

Leitung Haupt- und Personalamt

Gebäude Rathaus
Raum 00.02

Leistungsdetails

Voraussetzungen

berechtigtes Interesse

Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass
wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf

Kosten

einfache/unbeglaubigte Abschrift/Kopie oder Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 10,00
beglaubigte Abschrift/Kopie oder amtlicher Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 20,00

Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

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