Leistungen
Niederschlagswasser
Die Gemeinden sind grundsätzlich zuständig für die Abwasserbeseitigung. Personen, bei denen das Abwasser anfällt, sind verpflichtet, dieses den Gemeinden zu überlassen. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise
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Vertiefende Informationen
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
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