Leistungen
Niederschlagswasser
Die Gemeinden sind grundsätzlich zuständig für die Abwasserbeseitigung. Personen, bei denen das Abwasser anfällt, sind verpflichtet, dieses den Gemeinden zu überlassen. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
Onlineantrag und Formulare
- Niederschlagswasserbeseitigung Selbstauskunftsbogen (PDF - Formular zum Ausdrucken)
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise
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Vertiefende Informationen
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
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