Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben
Die Europa-Park GmbH & Co. Mack KG beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus 18 bestehenden Tiefbrunnen auf dem Parkgelände zum Betrieb der Attraktionen des Freizeitparks.
Es wird eine jährliche Entnahmemenge von 3,6 Mio. m³ beantragt. Ferner wird die teilweise Wiedereinleitung des genutzten Grundwassers in oberirdische Gewässer und in das Grundwasser beantragt.
Das Landratsamt Ortenaukreis als zuständige Untere Wasserbehörde führt das Wasserrechtsverfahren durch.
Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während den Sprechzeiten, beginnend vom 2. Juni 2025 bis einschließlich 1. Juli 2025 bei der Gemeinde Rust, Fischerstraße 51, 77977 Rust zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Rust oder beim Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße 20, Zimmer Nr. 293/1 A, 77652 Offenburg schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben.
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb der Frist bei den oben genannten Stellen zu dem Plan Stellungnahmen abgeben.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass
1. bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
2. mit Ablauf der Einwendungsfrist bis zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.
3. wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
Rust, den 30. Mai 2025
Gemeinde Rust
