Aufstallung entlang des Rheins angeordnet

Im Ortenaukreis wurde ein weiterer Fall der Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen. Um die Sicherheit der Geflügelbestände zu gewährleisten, hat das Landratsamt Ortenaukreis entschieden, ein Aufstallungsgebot für alle Gebiete entlang des Rheins zu erlassen - dies gilt auch für Rust.

Weitere Infos finden Sie hier:

Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel auf Grund des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln (PDF, 387 KB)

Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Ortenaukreis

(Erstellt am 14. November 2025)