Fischerzunft 1583 Rust
Beschreibung
Die Fischerzunft Rust gibt es laut der vorhandenen ältesten Satzung seit 1588. In alten Dokumenten wird die Fischerzunft aber schon im Jahre 1499 erwähnt. Die Fischerzunft hat in den Gewässern der Alten und Blinden Elz sowie im Altrhein der Gemarkung Rust das Fischrecht.
Zusätzlich hat die Fischerzunft Rust auch das Fischrecht in den Binnengewässern der Gemarkung Kappel. Dies führt sich zurück auf das Jahr 1476, was auch 1499 bekräftigt wurde.
Heute gibt es keinen hauptberuflichen Fischer mehr in der Zunft. Alle Mitglieder der Fischerzunft können nach dem Ablegen der Fischerprüfung sowohl die Netzfischerei wie auch die Angelfischerei ausüben.
Das Fischrecht wird vom Vater auf den Sohn vererbt. Jeder männliche Nachkomme kann das Erbe des Vaters antreten.


