Die Kurtaxe in Rust ist als Leistung für unsere Gäste zu verstehen; sie wird dazu genutzt Ihren Aufenthalt so angenehm, erholsam und erlebnisreich wie möglich zu gestalten.
Die Kurtaxe darf in Orten mit dem Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ erhoben werden und ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass die Kurtaxe die Pflege, Unterhaltung und Errichtung von öffentlichen Einrichtungen zu Erholungszwecken mitfinanziert. Darunter fallen auch Wander- und Radwege, die Kulturveranstaltungen oder die Säuberung der Grünanlagen. Des Weiteren ermöglicht die Kurtaxe besondere Serviceleistungen in und um Rust.
Die Kurtaxe beträgt in der Gemeinde Rust 1,00 Euro/ pro Person/Übernachtung (für max. 5 Übernachtungen), kurtaxpflichtig sind alle Personen ab 12 Jahren
- Stand 2019, Änderungen vorbehalten -