Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre neu festgelegt und dienen als Anhaltspunkt für die Bewertung von Grundvermögen.

Festsetzung der Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Rust setzt alle zwei Jahre zum Stichtag 31.12. die Bodenrichtwerte für Bauland, Bauerwartungsland, Rohbauland usw. nach den Bestimmungen des BauGB und der ImmoWertV fest.

  • Der Bodenrichtwert wird aus den Grundstückskaufpreisen der vorangegangenen beiden Jahre ermittelt.
  • Bodenrichtwerte werden hilfsweise zur Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen.

Begriffsdefinition Bodenwert

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen.

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründet keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.

Quelle: Bodenrichtwertrichtlinie

Kontakt

Melanie Graß

Leitung Bauamt

Zweckverband Tourismus-Dienstleistungen-Freizeit Ringsheim/Rust (Geschäftsstelle)

Gebäude Rathaus
Raum 00.05

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