Der Frühling schickt seine ersten Boten aus. Die Tage werden länger, die Natur erwacht. Die ersten warmen Sonnenstrahlen wecken die Lebensgeister und beleben den Ort.
Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus steigt weiter. Daher ist es besonders wichtig, auch im alltäglichen Leben auf die Schutzmaßnahmen zu achten.
Aufgrund steigender Infektionszahlen und diffusem Ausbruchsgeschehen in einzelnen Landkreisen hat die Landesregierung die zweite Pandemiestufe ausgerufen.
Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.
Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.
Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zu Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus in Beherbergungsbetrieben sowie auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen
Mit Beschluss vom 16.05.2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert.
Die wichtigsten Fragen zum Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen und zu den Lockerungen der Verordnung vom 17. April beantwortet die Landesregierung Baden-Württemberg auf ihrer Webseite.
Um einen unkontrollierten Anstieg der Coronavirus-Infektionen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten, haben sich Bund und Länder auf weitere Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte geeinigt.
Bürgermeister Dr. Kai-Achim Klare erklärt die wichtigsten Punkte zu der ab heute geltenden Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung.
Mit einer Mitteilung im Amtsblatt am 19.03.2020 richtet sich Bürgermeister Dr. Kai-Achim Klare an die Bürgerinnen und Bürger und spricht über die aktuelle Situation.
Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft.
Absage von Veranstaltungen über 100 Personen/Schließung aller kommunalen Einrichtungen/Absage der AWO Ferienbetreuung/Publikumsverkehr Rathaus/Notgruppen-Hotline
Absage von Veranstaltungen über 100 Personen/Schließung aller kommunalen Einrichtungen/Absage der AWO Ferienbetreuung/Publikumsverkehr Rathaus/Notgruppen-Hotline
Aufgrund der aktuellen Empfehlungen des Landratsamtes hat sich die Gemeinde Rust entschieden, alle kommunalen Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern abzusagen. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende März 2020.