Bebauungsplan "Austraße - 1. Änderung"

Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. ! BauGB für den Bebauungsplan "Austraße 1. Änderung"

Der Gemeinderat der Gemeinde Rust hat am 27.03.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Austraße" 1. Änderung beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Austraße" 1. Änderung mit den schriftlichen Festsetzungen, den zeichnerischen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung in der Fassung vom 27.03.2023 sowie weiterer Anlagen gebilligt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Austraße“ 1. Änderung wird im beschleunigten Verfahren (§ 13 a Abs. 2 BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.  Auf eine Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Der Gemeinderat hat beschlossen, eine freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanentwurfs vom 27.03.2023 dargestellt (siehe Abbildung oben).

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bebauungsplanentwurf mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, den zeichnerischen Festsetzungen, der Begründung sowie weiterer Anlagen ist in der Zeit vom

24. April 2023 bis 26. Mai 2023 (je einschließlich)

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus Rust, Fischerstraße 51, Raum Nr. 05 öffentlich Ausgelegt (Auslegungsfrist) und kann während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.rust.de eingestellt.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Umweltbeitrag
Fachbeitrag Artenschutz und FFH-Vorprüfung

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf und zu den ausgelegten Unterlagen abgeben. Die Stellungnahmen können schriftlich (auch per email an info@rust.de) oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Rust abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Auf den Anschlag an der amtlichen Verkündigungstafel der Gemeinde in der Zeit vom 14.04.2023 bis einschließlich 20.04.2023 wird hingewiesen.

Übersichtsplan B-Plan Austraße 1. Änderung
(Erstellt am 13. April 2023)