Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs »Austraße« nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Rust hat am 23.04.2012 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes »Austraße« und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Auf eine Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes »Austraße« wird die Satzung zur Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rust durch das Außenbereichsgrundstück Flst.Nr.
457, Austraße, vom 10.10.1994 aufgehoben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans vom 28.03.2012 dargestellt. Der Bebauungsplan mit Planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung werden in der Zeit vom 27. Juli bis 27. August 2012 (je einschließlich) im Rathaus Rust, Fischerstraße 51, Zimmer Nr. 7 während
der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschriftvorgetragen werden. Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen eingesehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Rust vorgetragen werden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Auf den Anschlag an der Rathaustafel in der Zeit vom 20. Juli 2012 bis einschließlich 26. Juli 2012 wird hingewiesen.
457, Austraße, vom 10.10.1994 aufgehoben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans vom 28.03.2012 dargestellt. Der Bebauungsplan mit Planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung werden in der Zeit vom 27. Juli bis 27. August 2012 (je einschließlich) im Rathaus Rust, Fischerstraße 51, Zimmer Nr. 7 während
der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschriftvorgetragen werden. Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen eingesehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Rust vorgetragen werden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Auf den Anschlag an der Rathaustafel in der Zeit vom 20. Juli 2012 bis einschließlich 26. Juli 2012 wird hingewiesen.