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Inkrafttreten der 1. Änderungund Erweiterung des Bebauungsplans »Mühlefeld - westlicher Teil« im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Rust hat in öffentlicher Sitzung am 13.02.2012 die im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführte 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans »Mühlefeld - westlicher Teil« und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften nach § 10 BauGB als
Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südöstlich der Gemeinde Rust zwischen Elz bzw. Mühlbach im Westen und der L 104 (Hausener Straße) im Osten. Maßgeblich ist der Übersichtsplan in der Fassung vom 27.09.2011.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans »Mühlefeld - westlicher Teil« sowie die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans mit Begründung und mit sämtlichen Bestandteilen kann beim Bürgermeisteramt Rust, Fischerstraße 51, Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des Baugesetzbuchs bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, werden sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen
zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Die Bekanntmachung ist an der amtlichen Verkündigungstafel der Gemeinde Rust in der Zeit vom 2. März 2012 bis einschließlich 08. März 2012 ersichtlich.