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Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Zweckverbands Tourismus-Dienstleistungen-Freizeit Ringsheim/Rust für das Wirtschaftsjahr 2012

A) Die Zweckverbandsversammlung hat am 07.12.2011 auf Grund von § 10 der Zweckverbandssatzung i.V.m. den §§ 18 - 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und § 96 Gemeindeordnung (GemO) den Wirtschaftsplan 2012 wie folgt beschlossen:

1. im Erfolgsplan
mit Erträgen und Aufwendungen von je 70.000 Euro

2. im Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von je 0 Euro

3. Kredite
mit dem Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen von 0 Euro

4. Verpflichtungsermächtigungen
mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 Euro

5. Kassenkredite
mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite 10.000 Euro

6. Umlagen
Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:
Betriebskostenumlage 70.000 Euro
Kapitalumlage 0 Euro

Eine Stellenübersicht ist nicht Bestandteil des Wirtschaftsplans, da der Zweckverband kein eigenes Personal beschäftigt.

B) Die Gesetzmäßigkeit wurde mit Schreiben des Landratsamtes Ortenaukreis, Kommunalamt, vom 16.01.2012 bestätigt.

C) Der Wirtschaftsplan wird hiermit gemäß § 17 der Zweckverbandssatzung i.V.m. § 20 GKZ und §§ 12 Abs. 1 und 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) i.V.m. § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gegeben.

Der Wirtschaftsplan 2012 liegt in der Zeit von Freitag, den 27.01.2012 bis  einschließlich Montag, den 06.02.2012 während den üblichen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 10, öffentlich aus.

Auf den Anschlag an der Rathaustafel in der Zeit von Freitag, den 27.01.2012 bis ein-schließlich Donnerstag, den 02.02.2012 wird hingewiesen.